Rechttschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen gibt es für alle Bereiche des Alltags: Privat Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, zur Absicherung eines Rechtsstreits im Beruf oder für Mieter, Vermieter und Eigentümer von Immobilien. Sie können für die einzelnen Bereiche oder auch alle Risikien zusammen in einer Police eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Unser Vergleich hilft Ihnen die passende Versicherung zu finden:

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Rechtsschutzversicherung: Ausschlüsse der Rechtsschutzversicherung, um 13.04.2005 00:00
 
von mob
 
Viele Rechtsgebiete sind bei den Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen, da es entweder der Gesetzgeber so bestimmt oder weil das Risiko zu groß wäre.
Folgende Bereiche sind ausgeschlossen:

- Bauvorhaben: Auseinandersetzungen bei Planung, Errichtung und Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes bzw. Gebäudeteiles

- Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-, Umlegungs- sowie Enteignungsverfahren

- Familien- und Erbrecht, z. B. Scheidung

- Steuer- und Abgabenrecht (in Bezug auf Grundstücke, Gewerbetreibende, Freiberufler)

- Spiel-, Wett-, Bürgschafts-, Garantie- sowie Schuldübernahmeverträge

- Vorsatztaten

- Fälle, deren Ursache bereits vor Abschluss der Versicherung gesetzt ist

- Eine Geldstrafe oder eine Zahlung, zu der man im Straf- oder Zivilprozess verurteilt wird
 
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