Rechtsschutzversicherung: Ausschlüsse der Rechtsschutzversicherung, um 13.04.2005 00:00
von mob
Viele Rechtsgebiete sind bei den Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen, da es entweder der Gesetzgeber so bestimmt oder weil das Risiko zu groß wäre.
Folgende Bereiche sind ausgeschlossen:
- Bauvorhaben: Auseinandersetzungen bei Planung, Errichtung und Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes bzw. Gebäudeteiles
- Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-, Umlegungs- sowie Enteignungsverfahren
- Familien- und Erbrecht, z. B. Scheidung
- Steuer- und Abgabenrecht (in Bezug auf Grundstücke, Gewerbetreibende, Freiberufler)
- Spiel-, Wett-, Bürgschafts-, Garantie- sowie Schuldübernahmeverträge
- Vorsatztaten
- Fälle, deren Ursache bereits vor Abschluss der Versicherung gesetzt ist
- Eine Geldstrafe oder eine Zahlung, zu der man im Straf- oder Zivilprozess verurteilt wird
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